Skip to content

Angriff auf unser GrundgesetzLesezeit: 6 Minuten

Morgen, Freitag den 14. Juni 2013, wird unbeachtet durch unsere Qualitätsmedien ein Generalangriff durch die Volksparteien auf unser Grundgesetz durchgeführt. Im “Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes um Volksinitiative,Volksbegehren, Volksentscheid und Referendum” eingereicht durch P€€r Steinbrücks SPD, unterstützt durch EX-KPDler TrittIhns Grünen, Bilderberger Lindners FDP und der Ex-SED den Linken, wohlwollend aufgenommen durch Deutschlandverkäufer Schäubles CDU, sollen mit diesem Gesetzesentwurf die Grundlagen geschaffen werden, um

  • den Eintritt Deutschlands in einen Bundesstaat zu ermöglichen und
  • das Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes in Gestalt der völkerrechtlichen Souveränität Deutschlands aufzugeben.

Um was geht es genau bei diesem Entwurf? Dazu ein Auszug aus dem Artikel Verfassungsänderung im Bundestag angesetzt: Paneuropa-Parteien öffnen Einfallstor von Daniel Neun/Radio-Utopie:

Der gesamte Artikel 78 soll in Artikel 77 verschoben werden. Stattdessen soll ein neuer, nach bekannt “sozialdemokratischem” Muster, geschwätziger, unwürdiger Artikel 78 Grundgesetz entstehen. Heuchlerisch und infam wütet sich der Entwurf in ausführender Gesetzesmanier durch Detailbestimmungen zur Installation von “Volksentscheiden”. Dabei wissen alle – oder besser: sollten wissen – dass das Grundgesetz seinen Bürgerinnen und Bürgern bereits seit 1949 in Artikel 20 ein Grundrecht auf Volksabstimmungen, auf “Wahlen und Abstimmungen” gibt, welches der Staat seitdem verweigert.

Der entscheidende Knackpunkt liegt denn auch nicht in den bereits desaströs genug geplanten Änderungen von Artikel 77, Artikel 78 und Artikel 93 Grundgesetz. Er liegt in der geplanten Änderung von Artikel 79.

In seinem Urteil zum Lissabon-Vertrag vom 30. Juni 2009 definierte das Bundesverfassungsgericht Artikel 23 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes als “unantastbaren Kerngehalt der Verfassungsidentität des Grundgesetzes”.

Unantastbar? Nun die Würde, die Republik, die Demokratie, die Grundrechte, alle immateriellen und materiellen Güter des Menschen in Deutschland, sogar dessen Grundgesetz welches all dies garantiert, ist nur solange unantastbar, bis der “unmittelbar erklärte Willen des Deutschen Volkes”, also eine Volksabstimmung, alles für null, nichtig und damit “pro-europäisch” erklärt. Genau das ist die Option, die das Bundesverfassungsgericht am 30.Juni 2009 offen ließ. Und diese Schutzlücke von 82 Millionen Menschen wollen Kapital und Staat für ihren Putsch nun ausnützen.

Wie beschrieben, ist Artikel 79 Absatz 3 vom Bundesverfassungsgericht für unantastbar erklärt worden. Der Gesetzentwurf zur Grundgesetzänderung sieht nun vor, Artikel 79 Absatz 2 zu ändern. Dort sollen folgende Sätze hinzugefügt werden:

 „Ein Volksbegehren, das eine Änderung dieses Grundgesetzes zum Gegenstand hat, kommt zustande, wenn mindestens zwei Millionen Abstimmungsberechtigte unterzeichnen. In der Abstimmung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Das Änderungsgesetz kommt nur zustande, wenn mindestens ein Drittel der Abstimmungsberechtigten zustimmt.”

In eben jenem ebenfalls als unantastbar definierten Artikel 23 Absatz 1 Satz 3 heißt es nun (vorhergehend der gesamte Art. 23. Abs. 1):

“Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.”

Damit ist unleugbar und objektiv bewiesen, dass die übermorgen im Parlament der Republik in die erste Lesung gehende und faktisch von allen Parlamentsparteien gestützte Verfassungsänderung den Sturz des Grundgesetzes, das Ende dieser souveränen Republik, die Willkürherrschaft des Kapitals unter dem Siegel “Euro” und den Staatsstreich zugunsten der von allen Parlamentsparteien für unantastbar erklärten “imperialistischen Mißgeburt” Paneuropa (Zitat Rosa Luxemburg) durch die einfache Mehrheit in einer Volksabstimmung ermöglicht.

Die entsprechende Volksabstimmung – mit allen medienindustriellen Propaganda-Pauken und Trompeten der euro-kapitalistischen, imperialistischen und antidemokratischen Nomenklatura – ist dann nur noch eine Frage der Zeit. Ein neuer Anlauf zur Änderung der E.U.-Verträge etwa wird wahrscheinlich nach der Bundestagswahl erfolgen.

Was wir also hier sehen, ist ein Angriff auf die Grundfesten unseres Grundgesetzes, dass uns derzeit noch vor der kompletten Ausbeutung und Inanspruchnahme in monetärer Sicht durch andere und die Auslieferung nach Brüssel schützt!

Besorgniserregend ist zusätzlich die rein zufällig gleichzeitig stattfindende Verhandlung zum ESM bzw. dem sog. OTM-Programm vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Mit Herta Däumler-Gmehlin tritt dort eine prominente Klägerin auf, die zusammen mit dem Verein Mehr Demokratie e.V. eben genau jene Volksentscheide in Form einer Grundgesetzänderung einfordert. Dass eine Stärkung der direkten Demokratie nach dem Vorbild der Schweiz zu begrüssen ist, steht außer Frage, jedoch gibt uns unser Grundgesetz diese Möglichkeit bereits durch den Artikel 20:

GG Artikel 20

GG Artikel 20 – Bildquelle: Screenshot-Ausschnitt von www.dejure.org

Zwar räumt das Grundgesetz Artikel 23 Absatz 1 Satz 2 eine Möglichkeit der Abgabe von Hoheitsrechten an z.B. Brüssel ein. Jedoch bedarf es dazu einer Grundgesetzänderung mit einer 2/3 Mehrheit im Bundestag und Bundesrats (GG §79 Abs. 2). Mit dem SPD-Entwurf soll nun eine Beteiligung durch die Menschen eingebaut werden, bei der einmal gerade 2 Millionen Wahlberechtigte benötigt werden, um ein Volksbegehren, das eine Änderung des Grundgesetzes zum Gegenstand hat, zu ermöglichen.

Um das ganze zu verdeutlichen ein kurzer Vergleich mit Bayern, dass als Musterland in Sachen Volksbegehren, -entscheide und Bürgerbegehren gilt. Dazu Artikel 74 Satz 1 Volksbegehren, Volksentscheid der Bayrischen Verfassung:

Ein Volksentscheid ist herbeizuführen, wenn ein Zehntel der stimmberechtigten Staatsbürger das Begehren nach Schaffung eines Gesetzes stellt.

Während in Bayern 10% der Wahlberechtigten benötigt werden, sollen im Bund bereits 3,2% ausreichen (vgl. 61,8 Mill. Wahlberechtigte bei der Bundestagswahl 2013), um Volksbegehren über Änderungen des Grundgesetzes zu ermöglichen. Damit würden bei den dann zu erwartenden medialen Propagandaschlachten Grundgesetzänderungen sehr einfach im Sinne der Blockparteien und deren Hintermänner durchsetzbar. Inklusiver einer kompletten Abgabe aller Hoheits- und Souveränitätsrechte an Brüssel und damit de facto einer Abschaffung Deutschlands und deren Übergang zum Bundesland im Suprastaat EUdSSR.

Vielen kritischen Beobachtern war bereits im letzten Jahr die unangebrachte Nähe zwischen Verfassungsrichter Peter Huber, der die Klagen zu ESM, Fiskalpakt und jetzt OTM-Programm behandelt, und dem oben erwähnten Verein Mehr Demokratie e.V., dessen Kuratoriumsmitglied er bis Mai 2012 war, aufgefallen. Zusätzlicher Fakt ist, dass die Klägerin Däubler-Gmehlin an mindestens einer Bilderberg-Konferenz teilgenommen hat (1989) und damit eher dem Lager der Befürworter einer EUdSSR zugeneigt sein wird. Einige sprechen deswegen auch von einer U-Boot-Klage Däubler-Gmehlins/Mehr Demokratie e.V., die genau die seitens der SPD eingebrachte Grundgesetzänderung flankierend unterstützen soll.

Die Konsequenz aus den geschilderten Tatsachen, kann daher eigentlich nur lauten: Sowohl das zu erwartende Urteil aus Karlsruhe als auch die geplante und so gut wie beschlossene Grundgesetzänderung, sind weitere Bausteine auf dem Weg zur NWO. Aber das ist natürlich nur Verschwörungstheorie…

Quellen:
Verfassungsänderung im Bundestag angesetzt: Paneuropa-Parteien öffnen Einfallstor
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes um Volksinitiative,Volksbegehren, Volksentscheid und Referendum”
Chronologie: Wie der “unmittelbar erklärte Wille des Deutschen Volkes” zum Sturz seiner souveränen Republik benutzt werden soll
ESM-Klägerin Herta Däubler-Gmelin – “Das Karlsruher Urteil stärkt die Demokratie”
1989 Bilderberg Meeting Participant List
Anleihekäufe der EZB vor dem Bundesverfassungsgericht – Per nationaler Feinsteuerung auf den Pfad der Tugend
Wikipedia – Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
dejure.org – GG Artikel 79
dejure.org – GG Artikel 1
dejure.org – GG Artikel 20
Wikipedia – Hoheit (Staatsrecht)
Der Bundeswahlleiter – 61,8 Millionen Wahlberechtigte
aarhus konvention – Volksbegehren/ Volksentscheide
Befangenheitsverdacht – Der heikle Balanceakt des Verfassungsrichters Huber

Beitrag teilen:

Ein Artikel bildet zwangsweise die Meinung eines Einzelnen ab. In Zeiten der Propaganda und Gegenpropaganda ist es daher umso wichtiger sich mit allen Informationen kritisch auseinander zu setzen. Dies gilt auch für die hier aufbereiteten Artikel, die nach besten Wissen und Gewissen verfasst sind. Um die Nachvollziehbarkeit der Informationen zu gewährleisten, werden alle Quellen, die in den Artikeln verwendet werden, am Ende aufgeführt. Es ist jeder eingeladen diese zu besuchen und sich ein eigenes Bild mit anderen Schlussfolgerungen zu machen.
www.konjunktion.info unterstützen:

Das könnte Sie auch interessieren …

2 Antworten

    Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentare lesen zu können.
Skip to content