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Ermächtigung per ESMLesezeit: 9 Minuten

Europäisches Parlament

Bildquelle: Wikipedia

Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) soll ab Mitte 2012 die Stabilität der Eurozone sichern und ist ein geplanter Teil der umgangssprachlich als „Euro-Rettungsschirm“ bezeichneten Maßnahmenpakete. Die ESM-Unterstützungsregelung der Mitgliedstaaten der Eurozone soll dazu dienen, „Staatspleiten“ in der Eurozone aufgrund der Überschuldung von Staatshaushalten einzelner Mitgliedsstaaten und deren negative Folgen für die Gemeinschaftswährung Euro abzuwenden. Sie ist als Ablösung der vorläufigen Maßnahmen des Euro-Rettungsschirms unter Beibehaltung der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) geplant.[1]

(Auszug aus Wikipedia) 

Für viele ist der ESM eher ein Begriff mit keiner bis geringer Aussagekraft. Viele Menschen haben die Abkürzung für den Europäische Stabilitätsmechanismus schon einmal gehört, können ihn jedoch nicht mit Inhalt füllen. 

Dankenswerter Weise haben sich der Bund der Steuerzahler (BdSt-BY) sowie die Taxpayers Association of Europe (TAE) das ESM-Vertragswerk genauer angeschaut und  eine Analyse vorgenommen, die wir aufgrund der Brisanz des Themas bei www.konjunktion.info aufnehmen möchten:

E S M: Rechtliche und wirtschaftliche Analyse
Zusammenfassung und kritische Würdigung

1. Die Regierungsspitzen der Euroländer gründen die erste europäische, supranationale, ESM-(Mega)-Bank. Diese ist von Lizenzierung befreit (Art. 1, Art. 32, Abs. 9).

2. Die ESM-Bank erhält Blankovollmacht, unbeschränkt Geschäfte jeder Art mit jedermann abschließen (Art. 3).

3. Zur Ermöglichung des Plans „ESM-Bank“ werden den schwachen Euro-Ländern, da diese im Eurosystem an Zahl überwiegen, Stimmrechtsvorteile eingeräumt (Art. 4).

4. Die 17 an der ESM-Gründung beteiligten Finanzminister bilden den rechtlich unantastbaren Gouverneursrat der ESM-Bank (für die BRD: Dr. W. Schäuble). Dieser hat totale Kontrolle und letzte Entscheidungsmacht in allen finanziellen, sachlichen und vor allem personellen Dingen der ESM-Bank. Jeder Rat hat einen Stellvertreter (Art. 5).

5. Die Gouverneure setzen sich ihr Gehalt und das ihrer Direktoren geheim in unbekannter Millionenhöhe selbst fest (Art. 5 Abs. 7 (n), Art 34).

6. Das Aktien-Haftungs-Kapital der ESM-Bank beträgt (zunächst) € 700 Milliarden, aufgeteilt in (a) € 80 Milliarden einzuzahlende Aktien und (b) € 620 Milliarden abrufbare Aktien. (Art. 8 Abs. 1). Die Gouverneure können das Haftungs-Kapital durch Ausgabe neuer Aktien bis in Billionenhöhe (c) beliebig erhöhen (Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 1).

7. Im Verlustfall und aus sonstigen Gründen muss nicht eingezahltes ESM-Haftungskapital binnen 7 Tagen eingezahlt werden. Kann ein Mitglied nicht zahlen, wird der dann offene Betrag auf die übrigen Aktionäre umgelegt (Art. 9, Art. 10, Art. 25 Abs. 1 c, 2).

8. Wird das Aktienkapital nicht erhöht (Ziff. 6), haften die Deutschen, je nachdem wie viele ESM-Aktionäre zahlungsunfähig werden , für (Minimum) 27 % – x % (Maximum 100 %) aus € 700 Mrd. Wird das Aktien-Haftungs-Kapital durch Wagemut oder gar Dummheit der Gouverneure erhöht (Art. 8, Art 10), kann sich daraus erhöhte Haftung über € 700 Mrd. hinaus ergeben (Art. 9, Art. 10, Art. 25 Abs. 1 c, 2).

9. Die ESM-Bank kann: (A) Euro-Ländern Überziehungskreditlinien einräumen, Art 14, (B ) Banken finanzieren, Art. 15; (C) Euroländern Kredite geben, Art. 16; (D) von Euro-Ländern direkt Staatsanleihen ankaufen, Art. 17; (E) von Euro-Ländern indirekt Staatsanleihen ankaufen, Art. 18; (F) diese Liste ändern, also auch erweitern, Art. 19; (G) Zinspolitik betreiben , Art. 20; (H) Eurobonds herausgeben, Art. 21. – Summa summarum kann die ESM-Bank Finanzgeschäfte jeder Art und Höhe betreiben. (Art. 14 – 21). 

10. Die ESM-Bank-Geldoperationen (A), (C), (D), (E) sind umschuldende Staatsfinanzierung schwacher Euroländer zu Lasten der Bürger der starken Euroländer, insbesondere Deutschlands. Die Bankenhilfe (B ) fließt an die Gläubiger der notleidenden Banken. Die Finanzierungen umfassen immer Neuschulden und Altschulden (seit zumindest 1999).

11. Art. 21: Die ESM-Bank kann unbegrenzt (Refinanzierungs-)Kredit/Geld aufnehmen um damit die Schulden schwacher Euro-Länder/Banken zu finanzieren. Diese neuen ESM-Schulden werden durch das Aktienkapital der ESM-Bank (mindestens € 700 Mrd.) gedeckt, für dessen Einzahlung die Länder/Bürger haften. Wegen des Dominoeffektes haften im Ernstfall die deutschen Bürger in voller Höhe von € 700 Mrd. (ggf. erhöht gem. Art.10!) für alle vom ESM aufgenommenen und in Europa verteilten Gelder/ Kredite. Art. 21 führt also Eurobonds ein, ohne dies auszusprechen. Gleichzeitig wird damit auf alleiniges Risiko der Bürger ein Schneeballsystem der Kreditfinanzierung aufgebaut.

12. Die ESM-Kredite (Art. 14, 15, 16) haben bei Konkurs eines Eurolandes (etwa Griechenlands) Nachrang gegenüber IWF-Krediten. Daraus folgt – wie jeder nachrangige Gläubiger weiß – ein massiv erhöhtes Verlust/Haftungs-Risiko (Präambel, Abs. 13, Abs. 14).

13. Die indirekten Aktionäre der ESM-Bank, die zahlenden und haftenden Bürger der Euro-Länder (insbes. die deutschen), haben keine Möglichkeit die Geschäfte der ESM-Bank durch Bestellung unabhängiger externer Prüfer auf ordnungsgemäße, sachliche und rechnerische Richtigkeit zu prüfen. Solche Prüfungen sind ausgeschlossen (Art. 26 – 30).

14. Die ESM-Bank und ihr Vermögen etc. pp. genießen absolute Immunität und können nie und nirgendwo vor Gericht belangt werden. Gerichtliche oder gesetzgeberische Maßnahmen gelten für sie in Zukunft nicht mehr. Die ESM-Bank ihrerseits hat Klagerecht gegen jedermann. (Art. 32)

15. Die ESM-Bank ist von Kontrollen und Lizenzen jeder Art befreit (Art. 32 Abs. 9).

16. Die Gouverneure (incl. Dr. Schäuble) und alle sonstigen Mitarbeiter der ESM-Bank haben jetzt und für alle Zukunft Schweigerecht und Schweigepflicht und sichern so die Geheimhaltung (a) ggf. der Operationen der ESM-Bank, (b) ihre eigenen Aktivitäten innerhalb der ESM-Bank und insbesondere (c) die Bestimmungen von Art. 32, 34 – 36 ab.

17. In ihrem ureigenen Interesse genießen alle Gouverneure (incl. Dr. Schäuble), Direktoren etc. pp der ESM-Bank samt Schriftwerk Immunität von jeglicher Gerichtsbarkeit hinsichtlich ihrer geschäftlichen (nicht amtlichen!) Tätigkeit für die ESM-Bank, gleich ob sie hunderte Milliarden Euro verschleudern, vernichten oder veruntreuen (Art. 35).

18. Die Gehälter der Gouverneure (s.o. Ziff. 5), der Direktoren und sonstigen Mitarbeiter der ESM-Bank sind von allen (auch indirekten) Steuern und Abgaben vollständig befreit. Die Gehälter – unter dem Rang der Gouverneure – unterliegen einer vom Gouverneursrat festgelegten internen Steuer an die ESM-Bank, Art. 36 Abs. 5.

19. Das Volumen der (konsolidierten) Darlehensvergabe von ESM und EFSF ist unbegrenzt und nur in der Übergangsphase auf 500 Milliarden EUR beschränkt (Art. 39, Art 10).

20. Da der jeweilige nationale Regierungschef seinen Finanzminister auf unbestimmte Zeit bestimmt und dieser die jederzeit widerrufbare Position des Gouverneurs besetzt, wird es zu extremen Machtkämpfen um den Posten der Finanzminister und chaotischen Zuständen in der ESM-Bank bei jedem Wechsel des Finanzministers und der Regierung kommen.

21. Mit Ratifizierung des ESM-Vertrages besiegeln die deutschen Bundestagsabgeordneten das Ende ihrer eigenen demokratischen, nationalen Rechte (Art. 47 Abs. 1).

Schlussfolgerungen:

Ab 1999 haben Regierungen der Euro-Länder die Eurozone durch unprofessionelle, leichtsinnige und teils geradezu törichte Finanzpolitik, durch fortgesetzte Verstöße gegen den Vertrag von Maastricht und den Stabilitätspakt, bis zum Zerreißpunkt geschädigt und Kreditorgien in Billionenhöhe ausgelöst. Dadurch wurde ab 2007 eine weltweite Spekulation gegen den Euro ausgelöst. Als Gegenreaktion haben die Verursacher der Krise ab 2007 hilflose und untaugliche „Rettungsmaßnahmen“ eingeleitet, um das entstandene Chaos einzudämmen. Ultimative Rettung sollen nun der Fiskalpakt und die Schlagkraft der ESM-Mega-Bank bringen. Beabsichtigt ist, die in den vergangenen 13 Jahren (wegen desaströser Euro-Finanzpolitik) aufgelaufenen Schulden der schwachen Euro-Länder über die ESM-Bank zu sozialisieren und (u.a.) auf die deutschen Steuerzahler bzw. Bürger umzuschulden. Die dafür notwendigen Kredite sollen über das Privatvermögen aller europäischen Bürger rückabgesichert und garantiert werden. Dies heißt nichts anderes, als dass bestehende Schulden in Billionenhöhe abgelöst und durch neue ESM-Bank-Kredite ersetzt werden sollen. Für diese werden zukünftig vor allen deutsche Bürger und Steuerzahler unbegrenzt haften. Hinter einem grandios orchestrierten Durcheinander von Aktionen, Manipulationen, Gipfeln, Gesetzen, Erklärungen etc. werden die massiven Finanzprobleme in- und ausländischer Banken über den ESM klammheimlich auf den Schultern der Bürger abgeladen. Nebenbei soll mit diesem „genialen“ Plan auch die weltweite Spekulation gegen den Euro beendet werden.

Der ESM-Plan ist aus vielen Gründen gänzlich naiv und kann die Euro-Zone in ein finanzielles Chaos stürzen, dessen Folgen für die deutschen Bürger von verheerenden Ausmaßen sein können.

(a) Nicht die Spekulation ist die Ursache der europäischen Finanzkrise.
(b) Ursache ist vielmehr die offensichtliche Unfähigkeit der (u.a.) Euro-Finanzminister zu kontrollieren, ordentlich und sparsam zu haushalten und Regeln einzuhalten.
(c) Eine Besserung dieses Verhaltens und dieser Schwächen ist derzeit nicht in Sicht.
(d) Den als Gouverneuren der ESM-Bank vorgesehenen Finanzministern fehlen i.d.R. die fachlichen Qualifikationen zur Ausübung größerer Bankgeschäfte. Insbesondere sind sie nicht qualifiziert für die Führung einer europäischen Großbank.
(e) Der den ESM-Vertrag begleitende Fiskalpakt weist im Kern die gleichen Mängel und Unbestimmtheiten auf, die schon den Vertrag von Maastricht und den Stabilitätspakt zerstört haben. Ein Placebo Effekt wird sich nicht einstellen.
(f) Die ESM-Bank wäre der Auftakt, zusätzlich auch noch die zahlungsfähigen Euroländer (DNFiÖ) in den Abgrund zu reißen.

Mit dem ESM-Vertrag wird unkontrollierbare, politische und finanzielle Macht auf eine kleine Gruppe von Personen (die Euro-Finanzminister und ihre Umgebung) übertragen. Als Verursacher der bisherigen Probleme scheiden diese per se für deren Eindämmung aus. Es besteht die Gefahr, dass Fehlverhalten und Fehlentscheidungen der Vergangenheit vertuscht werden.

Es dürften auch ganz banale Gründe hinter dem ESM-Projekt stecken: Die Privilegien und der zu erwartende Quantensprung im Einkommen der Gouverneure/Direktoren der ESM-Bank hat möglicherweise ein unstillbares Verlangen nach diesen ESM-Posten ausgelöst.

Die Dinge liegen doch sichtbar vor aller Augen: Die außerhalb jeglicher Legitimität stehenden ESM-Privilegien sind der Köder, mit dem zuerst die Finanzminister und ihre Entourage in die ESM-Falle gelockt wurden. Dorthin sollen ihnen nun, nach vielen fadenscheinigen Argumenten und apokalyptischen Drohungen auch die Abgeordneten der Länder, damit die Länder selbst und ihre Bürger folgen. Mit der Ratifizierung schließt sich dann die Falle. Danach werden die Eurobonds von Spekulanten aufgekauft und in kürzester Zeit haben die Gläubiger der ESM-Bank in Europa das Sagen. Europas Bürger – vor allen die Deutschen – dürfen dann zwar endlos zahlen, Rechte werden sie aber nicht haben, da diese laut Vertrag ohnehin ausgeschlossen sind.

Der ESM-Vertrag ist eine Verhöhnung und Verspottung des gesunden Menschenverstandes und der europäischen Rechtstradition schlechthin. Mit dem ESM-Vertrag putscht eine kleine Gruppe von Regierenden gegen ihr eigenes Volk.

Die aus der Implementierung der ESM-Bank unter Führung der bekannten Gouverneure drohenden Schäden könnten jeden Zusammenbruch des Euro-Systems als lächerliche Nebensächlichkeit erscheinen lassen. Schließlich hat Europa vor dem Euro existiert und wird nicht mit ihm untergehen, sondern friedlich fortbestehen. Die jetzigen Zustände hingegen bringen Unfrieden in das europäische Haus – Unfrieden politischen Ursprungs!

Dipl.-Kfm. Rolf von Hohenhau
Präsident
Taxpayers Association of Europe (TAE)

 

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