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Bundeswehr will bewaffnete KampfdrohnenLesezeit: 4 Minuten

Bildquelle: Wikipedia / Paulae

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Nach einem Bericht des Spiegels will die Bundeswehr zukünftig ebenfalls bewaffnete Drohnen einsetzen. Begründet wird dieser Schritt damit, dass

  • eine bewaffnete Aufklärung als Schutz bei plötzlich auftretenden gravierenden Lageänderungen unbedingt erforderlich ist,
  • um erkannte Ziele reaktionsschnell, präzise und skalierbar zu bekämpfen, sowie als
  • glaubhafte Abschreckung und
  • um die Fähigkeit zu erhalten gegnerische Kräfte einer ständigen und für sie nicht prognostizierbaren Bedrohung auszusetzen und somit
  • in ihrem Handlungsspielraum einzuengen.

Um die Tragweite dieser Forderung zu unterstreichen, möchte ich zuerst noch unser Grundgesetz zitieren:

Bildquelle: Screenshot-Ausschnitt www.dejure.org

Bildquelle: Screenshot-Ausschnitt www.dejure.org

Wir wir sehen sieht unser Grundgesetz explizit vor, dass Handlungen, die das friedliche Zusammenleben der Völker stören, verfassungswidrig sind. Für mich reicht bereits Absatz 1 aus, um festzustellen, dass bewaffnete Drohnen in diese Kategorie fallen. Mag man über die unbewaffneten noch streiten, so sind bewaffnete hier wohl mehr als außen vor.

Zu befürchten ist, dass diese Drohnen nicht nur in illegalen Kriegen wie in Afghanistan oder wohl bald auch in Syrien (bzw. deren zukünftigen Pendants) eingesetzt werden, sondern im Zuge von den zu erwartenden Unruhen in Europa auch bei uns. Und dabei meine ich auch einen Einsatz explizit in Deutschland selbst, denn seit dem Karlsruher Urteil vom August 2012 kann bei “Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes” auch die Bundeswehr in den Landesgrenzen eingesetzt werden. Was logischerweise auch den Einsatz dieser Drohnen beinhalten würde.

Dass Drohnen im Allgemeinen vermehrten Einsatz in unserer Gesellschaft finden werden, zeigen Beispiele wie deren Einsatz durch die Polizei in Niedersachsen, Hessen oder Berlin, bei den sogenannten Castor-Transporten oder bei der G8-Konferenz 2007 in Heiligendamm. Auch der versteckte Gesetzentwurf vom Dezember 2011, der fast unbemerkt von der Öffentlichkeit eingebracht und am 12. Mai 2012 deutsches Recht wurde, deutet in diese Richtung. Eine Totalüberwachung in digitaler, visueller und auch standortbezogener Form scheint der feuchte Traum unserer ReGIERenden zu sein – egal ob es sich dabei um deutsche Politclowns oder die EU-Schergen aus Brüssel handelt. So wollen die EUROkraten mit Hilfe von Drohnen nicht nur die eigenen Bürger überwachsen, sondern den Drohneneinsatz auch auf Nachbarländer außerhalb der EU erweitern. Offiziell um in Not geratene Migranten auf hoher See zu retten. Wär’s glaubt, wird selig.

Wenn wir die obige Begründung für die Anschaffung der bewaffneten Drohnen für den Einsatz im Inneren aufdrösseln, ergibt sich ein Bild, das dem “feuchten Traum” sehr nahe kommt:

  • Bewaffnete Aufklärung als Schutz bei plötzlich auftretenden gravierenden Lageänderungen heißt umgelegt auf Deutschland: Soziale Unruhen bei gleichzeitiger Verschärfung bzw. Einschränkung des Demonstrationsrechts aufgrund weiterer “Euro”-Rettungsmaßnahmen und in dessen Gefolge massive Steuererhöhungen, neue Zwangsabgaben usw.
  • Erkannte Ziele reaktionsschnell, präzise und skalierbar zu bekämpfen, sowie als glaubhafte Abschreckung bedeutet: Sofortiger Zugriff auf unbequeme Bürger, die sich gegen den überbordenden Staat stellen und dessen Legitimation in Frage stellen. Das heißt nicht zwangsläufig, dass diese Menschen per Drohne ermordert werden, sondern dass der Staat jederzeit weiß, wo sich die betroffene Person aufhält, Zugriff nehmen kann und durch die latente Überwachungsgefahr viele rechtschaffende Bürger davon abhalten wird aktiv zu werden.
  • Fähigkeit zu erhalten gegnerische Kräfte einer ständigen und für sie nicht prognostizierbaren Bedrohung auszusetzen heißt konkret: Ähnlich den Blockwarten der Nazizeit dienen Drohnen der reinen Überwachung, um unangenehme Aktivisten abzuschrecken und somit ein Gefühl aufzubauen, dass der Staat jederzeit gegen sie vorgehen kann.
  • Handlungsspielraum einzuengen bedeutet nichts anderes wie das Einengen der politischen Meinungen, Gleichschaltung und Mundtot-Machen – sprich Zensur.

Wie hat weiland Aldous Huxley geschrieben: Schöne neue Welt (Brave New World) in der „Stabilität, Frieden und Freiheit“ gewährleistet scheinen.

Quellen:
Für Auslandseinsätze – Bundeswehr soll Kampfdrohnen bekommen
Bundeswehr im Ausland: Regierung will zügig Kampfdrohnen anschaffen
GG Artikel 26 – dejure.org
Einsatz der Bundeswehr im Inneren – Was sich mit der Karlsruher Entscheidung ändert
Drohnen-Einsatz: EU will nun auch die Nachbarländer überwachen
Überwachung – Höchste Zeit, über zivile Drohnen zu diskutieren
Deutschland: Drohnen zur Videoüberwachung
Überwachung – Bundesregierung will Drohnen zur Überwachung einsetzen
Wikipedia: Polizei-Drohne
Zivile Drohnen in Deutschland – Das Auge am Firmament
Wikipedia: Schöne neue Welt

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