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Systemfrage: Der Spannungsfall und die Kriegswirtschaft – Der Versuch einer EinordnungLesezeit: 9 Minuten

Systemfrage - Bildquelle: Pixabay / ArtTower; Pixabay License

Systemfrage – Bildquelle: Pixabay / ArtTower; Pixabay License

Kriegswirtschaft

Eine Kriegswirtschaft (auch: Kriegs(wirtschafts)ordnung oder totale Kriegswirtschaft) wird in der Wirtschafts- und Geschichtswissenschaft als eine Volkswirtschaft definiert, die vollständig oder weitgehend auf die Erfordernisse der Kriegsführung ausgerichtet und staatlich gelenkt wird.

Seine typischen Merkmale sind eine zentralverwaltungswirtschaftliche Steuerung (Planwirtschaftselemente), die Umstellung der Produktion auf Rüstungsgüter, die Zwangsbewirtschaftung und Rationierung von Rohstoffen, Lebensmitteln und Konsumgütern, ein Arbeitskräftezwang (Arbeitspflicht, Zwangsarbeit, Einsatz von Kriegsgefangenen), ein Preis- und Lohnstopp sowie die Einführung von Staatsmonopolen und Lenkungsausschüssen und die Finanzierung überwiegend durch Staatsverschuldung und Notenpresse.

Kurz gesagt ist eine Kriegswirtschaft eine staatlich gelenkte Planwirtschaft zur Maximierung der Rüstungsproduktion unter Verzicht auf zivile Bedürfnisbefriedigung.

Spannungsfall

Der Spannungsfall ist eine verfassungsrechtliche Ausnahmesituation in der Bundesrepublik Deutschland, die als Vorstufe zum Verteidigungsfall (Art. 115a GG) dient. Er wird im Grundgesetz (GG) nicht materiell definiert, sondern lediglich als formeller Tatbestand geregelt, der die Anwendbarkeit bestimmter notstandsrechtlicher Vorschriften ermöglicht. Eine schwere außenpolitische Konfliktsituation, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem bewaffneten Angriff auf das Bundesgebiet führen könnte, bildet die materielle Voraussetzung. Die Feststellung erfolgt durch den Deutschen Bundestag mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen.

(1) Ist in diesem Grundgesetz oder in einem Bundesgesetz über die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung bestimmt, daß Rechtsvorschriften nur nach Maßgabe dieses Artikels angewandt werden dürfen, so ist die Anwendung außer im Verteidigungsfalle nur zulässig, wenn der Bundestag den Eintritt des Spannungsfalles festgestellt oder wenn er der Anwendung besonders zugestimmt hat. Die Feststellung des Spannungsfalles und die besondere Zustimmung in den Fällen des Artikels 12a Abs. 5 Satz 1 und Abs. 6 Satz 2 bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
(2) Maßnahmen auf Grund von Rechtsvorschriften nach Absatz 1 sind aufzuheben, wenn der Bundestag es verlangt.
(3) Abweichend von Absatz 1 ist die Anwendung solcher Rechtsvorschriften auch auf der Grundlage und nach Maßgabe eines Beschlusses zulässig, der von einem internationalen Organ im Rahmen eines Bündnisvertrages mit Zustimmung der Bundesregierung gefaßt wird. Maßnahmen nach diesem Absatz sind aufzuheben, wenn der Bundestag es mit der Mehrheit seiner Mitglieder verlangt.

Zusammengefasst: Der Spannungsfall soll einen politisch prognostizierbarer Übergangszustand zur Vorbereitung auf eine Kriegsgefahr darstellen, der die Demokratie wahrt, aber Notstandsmaßnahmen freisetzt.

Dabei hat das Ausrufen des Spannungsfalls zahlreiche Konsequenzen (hier nur ein kleiner Auszug):

Gruppe

Wichtige Auswirkungen und Maßnahmen

Beispiele und Begründung

Gesellschaft insgesamt

  • Übergang zu einer „Vorbereitungsökonomie“: Ressourcen werden priorisiert für Verteidigung; zivile Bedürfnisse (z. B. Konsumgüter) werden rationiert oder zurückgestellt.
  • Erhöhte Unsicherheit und Panikpotenzial durch Signalwirkung (z. B. Eskalationsrisiko).
  • Stärkung der Resilienz: Vorratshaltung, Evakuierungspläne und hybride Bedrohungsabwehr (z. B. gegen Desinformation).
  • Wirtschaftliche Störungen durch Umstellung der Produktion auf Rüstungsgüter.
  • Reise- und Verkehrsbeschränkungen.
  • Keine pauschalen Grundrechtsaussetzungen, aber indirekte Einschränkungen (z. B. Verkehrsregelung).

Bürger

  • Persönliche Freiheitsrechte werden erheblich eingeschränkt: Zwangsdienste, Umverteilung von Arbeitskräften und potenzieller Verzicht auf Totalverweigerung.
  • Reaktivierung der Wehrpflicht (für Männer ab 18, unbefristet; Frauen ggf. in Zivildienst).
  • Rationierung von Gütern (z. B. Treibstoff, Lebensmittel) und mögliche Zwangsabgabe von Eigentum (mit Entschädigung).
  • Erhöhte Überwachung (z. B. Abhören von Kommunikation ohne richterliche Genehmigung in Ausnahmefällen).
  • Lkw-Fahrer müssen Treibstoff für die Bundeswehr transportieren; Familien quartieren Soldaten ein; medizinisches Personal wird in Militärlazarette abgeordnet.
  • Grenzregionen: Sperrzonen und Evakuierungen; ehemalige Wehrpflichtige als Reservisten in Logistik oder Heimatschutz.
  • Keine sofortige Front-Einsätze, aber Pflicht zu „umgekehrter Triage“ (Militärs priorisiert vor Zivilisten in Krankenhäusern).

Behörden

  • Erweiterte Befugnisse zur Koordination und Mobilmachung: Schnellere Umsetzung von Notfallplänen, Ressourcenverteilung und Schutz kritischer Infrastruktur.
  • Zentralisierung in Bereichen wie Polizei, Zivilschutz und Gesundheitswesen; Integration mit Militär.
  • Verpflichtung zur Abwehr hybrider Bedrohungen (z. B. Cyber, Drohnen).
  • Zuweisung von Personal (z. B. aus Arbeitsämtern zu Krankenhäusern); Überwachung von Netzwerken (Strom, Daten); Verkehrssteuerung für militärische Transporte.
  • Übungen wie „Red Storm Bravo“ (2025) testen Personalmobilisierung; Behörden können Unternehmen zu Kooperation zwingen.

Militär (Bundeswehr)

  • Sofortige Mobilmachung und Erweiterung des Einsatzspektrums: Schutz ziviler Objekte (Art. 87a Abs. 3 GG) und Inlandseinsatz möglich.
  • Ressourcen-Zufluss: Verpflichtung von Zivilisten und Unternehmen zur Unterstützung (z. B. Produktion von Gütern).
  • Vorbereitung auf Verteidigung, inklusive Reservisten-Aufruf.
  • Abwehr von Drohnen oder Cyberangriffen über kritische Infrastruktur; Regelung von Straßen/Autobahnen für Transporte.
  • Integration in zivile Strukturen (z. B. Unterstützung von Polizei); Priorisierung in medizinischer Versorgung.
  • Keine Totalmobilmachung wie im Verteidigungsfall, aber erhöhte Bereitschaft.

Politik

  • Politischer Entscheidungsspielraum: Feststellung erfordert Zweidrittelmehrheit, mit Prognose-Freiheit, aber öffentlicher Bekanntmachung und 6-monatiger Bestätigung.
  • Keine Kompetenzstärkung für Regierung, aber Freisetzung von Notstandsgesetzen für schnelle Maßnahmen.
  • Risiko von Kontroversen und Eskalation durch Signalwirkung.
  • Bundestag entscheidet über Ausrufung (z. B. CDU-Forderung 2025 bei Drohnen-Sichtungen); Aufhebung jederzeit möglich.
  • Debatte um Schwelle (z. B. hybride vs. klassische Bedrohungen); wirtschaftliche Kosten durch Mobilmachung.

Spannungsfall = Kriegswirtschaft?

Wenn wir den Spannungsfall mit der Definition der Kriegswirtschaft übereinander legen, können wir zahlreiche Überschneidungen/Deckungen erkennen:

Merkmal der Kriegswirtschaft

Spannungsfall (Art. 80a GG)

Überschneidung?

Staatliche Zwangslenkung der Wirtschaft

Ja – durch Sicherstellungs- und Leistungsgesetze

Stark

Umstellung der Produktion auf Rüstung/Kriegsbedarf

Ja – Unternehmen können zwangsverpflichtet werden (§§ 1 ff. Wirtschaftssicherstellungsgesetz, Arbeitssicherstellungsgesetz)

Stark

Rationierung und Bewirtschaftung von Gütern

Ja – möglich (Lebensmittel, Energie, Rohstoffe)

Stark

Zwangsarbeit / Arbeitspflicht

Ja – Arbeitssicherstellungsgesetz erlaubt Zwangszuweisung von Arbeitskräften

Vollständig

Preis- und Lohnkontrollen

Ja – möglich durch Verordnungen

Stark

Staatsmonopole und zentrale Lenkungsausschüsse

Ja – Bundesregierung kann zentrale Lenkungsstellen einrichten

Stark

Finanzierung durch Staatsverschuldung / Notenpresse

Ja – keine Haushaltsbeschränkungen mehr

Stark

„Kanonen statt Butter“

Ja – zivile Bedürfnisse werden zurückgestellt

Stark

Wir können also sagen, dass der Spannungsfall rechtlich und praktisch der Einstieg in eine Kriegswirtschaft ist – nur früher, „demokratisch“ kontrollierter und (noch) ohne offenen Krieg. Experten sprechen daher seit 2024/2025 offen davon, dass die Ausrufung des Spannungsfalls faktisch den Beginn einer deutschen Kriegswirtschaft bedeuten würde – nur unter einem anderen Namen und mit dem politischen Ziel, den offenen Verteidigungsfall möglichst zu verhindern.

Aktuelle Lageeinschätzung

Analysiert man die aktuelle (geopolitische, weltwirtschaftliche, …) Lage muss man festhalten, dass diese als hoch angespannt zu betrachten ist. Zwar noch nicht akut eskalierend, aber der Spannungsfall wird in der öffentlichen Debatte zunehmend normalisiert – vor allem durch CDU-Forderungen wie die von Roderich Kiesewetter (zuletzt Ende September) -, auch wenn er noch politisch (keine Abstimmung geplant, keine Zweidrittelmehrheit in Sicht) in weiter Ferne zu sein scheint. Gleichzeitig läuft die deutsche Politik auf eine schleichende Vorbereitung auf Kriegswirtschaft hinaus: Wir erleben eine massive Aufrüstung, EU-weite Strategien wie EDIS/EDIP und interne Industriepläne (z. B. bei VW) deuten auf einen Übergang hin, der ab 2026 greifen könnte/soll. Kritiker ordnen dies als präventive Mobilmachung ein, die die Demokratie belastet, ohne sie (noch) zu suspendieren – aber mit hohem Risiko für Freiheiten und Wirtschaft.

Wenn wir eine Zeitschiene aufmachen wollen, würde diese aus meiner Sicht derzeit wie folgt aussehen:

Kurzfristig (Dezember 2025) unter 5%

Die gesteuerte Debatte rund um Russland hat sich etwas abgekühlt, kann aber jederzeit wieder „hochgefahren“ werden. Stichwort Drohnen-Vorfälle und NATO-Alarmstufen; derzeit sind keine Bundestags-Abstimmung zum Spannungsfall geplant; Merz (CDU) lehnt es ab; die Koalition (Union/SPD) setzt stattdessen auf die Wehrpflicht-Reaktivierung auf „Freiwilligenbasis“.

Mittelfristig (2026) zwischen 30 und 50%
Interne Industriequellen (z. B. VW-Treffen Frühjahr 2025) und EU-Pläne deuten auf eine Terminierung hin; Berichte sprechen vom „Spannungsfall 2026“ als Auslöser für eine Mobilmachung; begründet wohl mit einer Eskalation in Ukraine, weiteren russischen Drohnen-„Provokationen“.

Einordnung der aktuellen Politik im Kontext einer Kriegswirtschaft

Die Politik unter der Merz-Regierung und der EU-Kommission bewegt sich aktuell von einer normalen Marktwirtschaft hin zu einer „Kriegswirtschaft light“ – also staatlich gelenkter Vorbereitung auf Rüstung, ohne vollständige Planwirtschaft. Das überschneidet sich stark mit dem Spannungsfall-Konzept (siehe Tabelle oben), aber die Mechanismen sind bereits jetzt „im Frieden“ erkennbar. Das politisch verfolgte angebliche Ziel: Abschreckung und Autarkie, getarnt als „Verteidigungsfähigkeit“.

Aspekt

Aktuelle Politik (Ende 2025)

Bezug zu Kriegswirtschaft / Spannungsfall

Einschätzung

Aufrüstung & Budget

Verteidigungshaushalt: 86,5 Mrd. € (2025) → 150 Mrd. € (2029, 3,5% BIP); 377 Mrd. € für Waffen (Politico, 29.10.2025). EU: EDIS/EDIP für Rüstungsautarkie.

Stark: Umstellung auf Rüstung (z. B. Rheinmetall-Profite); finanz. durch Schulden (Staatsverschuldung +29 Sondervermögen).

Hoch: „Kriegswirtschaft als Wachstumsmodell.

Industrie & Wirtschaft

VW plant „Umstellung auf Kriegswirtschaft ab 2026“ (vertrauliches Treffen, Overton 3.11.2025); EU-Industrie auf Rüstung ausrichten.

Voll: Zwangsproduktion möglich; Ressourcenlenkung (z. B. Mittelstand zu Logistik/Sanitätsdiensten).

Mittel-hoch: Schleichend, terminiert; De-Industrialisierung treibt es voran.

Wehrpflicht & Gesellschaft

Grüne fordern Musterungen (Welt, 30.11.2025); Übungen wie „Red Storm Bravo“.

Stark: Reaktivierung im Spannungsfall; Zwangsdienste, Rationierung.

Mittel: Vorbereitung läuft (BBK-Pläne); Panikmache schürt Angst.

EU/NATO-Kontext

„Verteidigungsbereitschaft 2030“: 392 Mrd. € EU-Ausgaben (WSWS, 26.10.2025); Operationsplan D (1.400 Seiten Kriegsfall-Planung).

Voll: Europäische Kriegswirtschaft; Spannungsfall als „Einstieg“.

Hoch: EU isoliert sich (Trump-Risiko); Deutschland als „Drehscheibe“.

Öffentliche Debatte

X-Posts: Kritik an „Blutgeld“ (@freddyerstrecht, 1.12.2025); Forderungen nach Frieden (@diebasis-partei, 13.10.2025).

Mittel: Normalisiert Eskalation; Widerstand wächst (IMI-Kongress 15.11.2025).

Mittel: Polarisierung; Fake-News verstärken Hysterie.

Conclusio

Die deutsche bzw. EU-Politik ist bereits in einer Vor-Kriegswirtschaft – präventiv, EU-gesteuert und wirtschaftlich motiviert (Ende des Wachstums, Ressourcenkriege). Der Spannungsfall wäre der „offizielle Schalter“, der den Wechsel auf eine Kriegswirtschaft beschleunigt. Derzeit scheint die demokratische Kontrolle (Bundestag-Bestätigung alle 6 Monate) das (noch) zu verhindern. Aber selbst die hohen Kosten (vom Sozialabbau bis hin zur Inflation) und das Eskalationsrisiko ficht hier die Politiker nicht an. Statt eine echte Friedensdiplomatie zu priorisieren, setzt die Politik im Auftrag ihrer Strippenzieher im Hintergrund weiterhin auf Aufrüstung – gezwungenermaßen da das noch herrschende System (Schuldgeldfinanzsystem) vor dem Kollaps steht.

Gleichzeitig müssen wir festhalten, dass ein Spannungsfall (aka eine Kriegswirtschaft) den Internationalisten/Globalisten/Eliten (IGE) ermöglichen würde, Gesellschaften umzugestalten, ohne dass echte Bomben fallen müssten,. Allein das Ausrufen einer „Kriegsgefahr“ würde die Gesellschaft paralysieren und in Duldungsstarre versetzen. Denn eines muss uns klar sein, einen echten kinetischen krieg können die IGE eigentlich nicht wollen bzw. durchführen, da genau dann ihr seit Jahr(zehnt)en aufgebautes Überwachungs- und Kontrollsystem selbst in Mitleidenschaft gezogen werden würde.

Quellen:
Die Gemeinwirtschaft: Untersuchungen über den Sozialismus
Wikipedia – Handwörterbuch der Staatswissenschaften
Deutsches Geld- und Bankwesen 1876 bis 1945
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 80a
BBK – Spannungsfall
Wikipedia – Spannungsfall
bpb – Notstandsverfassung
Zwischen Frieden und Krieg: Was bedeutet „Spannungsfall“?
Spannungsfall 2026
Alle BAKS-Arbeitspapiere im Überblick
Spannungsfall 2026 – Wie die deutsche Industrie auf Kriegswirtschaft vorbereitet wird.
Ausrufung des Spannungsfalls – Ein Schritt, der alles verändern könnte
Regierungspressekonferenz vom 6. Oktober 2025
Kiesewetter will „Spannungsfall“ in Deutschland ausrufen: Eine tägliche „Strategie der Spannung“ soll den Weg dafür ebnen

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