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Internationale Gesundheitsvorschriften: Staatliche Souveränität war gestern und die Erosion demokratischer FreiheitenLesezeit: 4 Minuten

WHO - Bildquelle: Screenshot-Ausschnitt PDF

WHO – Bildquelle: Screenshot-Ausschnitt PDF

Dieser Tage wurde das Gesetzentwurf zur Annahme der geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) durch das deutsche Bundeskabinett angenommen, obwohl die IGV Einschränkungen von Grundrechten mit sich bringen. Die Internationalen Gesundheitsvorschriften der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurden 2024 nach zweijährigen „Verhandlungen“ angepasst, um angeblich „die globale Reaktionsfähigkeit auf Gesundheitskrisen wie Pandemien zu verbessern“. Der Gesetzentwurf in Deutschland zielt darauf ab, diese Änderungen in nationales Recht zu überführen.

Der Gesetzentwurf nennt explizit die Möglichkeit, Grundrechte wie körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG), Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG), Brief- und Postgeheimnis (Art. 10 GG) und Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG) einzuschränken. Das Bundesgesundheitsministerium betont, dass die Änderungen die staatliche Souveränität unberührt lassen und darauf abzielen, globale Gesundheitskrisen effizienter zu bewältigen. Kritiker hingegen sehen darin eine gefährliche Machtübertragung an die WHO und eine Bedrohung für Grundrechte. Explizit wird die Einschränkung zentraler Grundrechte durch die IGV genannt, was eine direkte Bedrohung der individuellen Freiheiten bedeutet. Insbesondere die Möglichkeit, körperliche Unversehrtheit und persönliche Freiheit einzuschränken, weckt Erinnerungen an umstrittene und undemokratische Maßnahmen während der Plandemie.

Entwurf eines Gesetzes zu den Änderungen vom 1. Juni 2024 der IGV

(Download PDF)

Darüber hinaus verleihen die IGV der WHO weitreichende Befugnisse, z. B. durch die Ausrufung eines „pandemischen Notstands“, der nationale Entscheidungen überlagern kann. Dies muss als Verlust staatlicher Souveränität interpretiert werden, trotz gegenteiliger Aussagen des Bundesgesundheitsministeriums. Auch die Verpflichtung, „Desinformation“ zu bekämpfen, ist ein potenzielles Werkzeug zur Einschränkung der Meinungsfreiheit. Kritische Stimmen und Meinungen können als „Desinformation“ eingestuft und unterdrückt werden, was die demokratische Debatte einschränkt und der Zensur Vorschub leistet.

Dem Ganzen setzte man noch das Sahnehäubchen oben auf, da die IGV ohne ausreichende öffentliche Debatte in Deutschland verabschiedet wurde, was Misstrauen schürt. Die Frist für einen Einspruch gegen die IGV-Änderungen wurde ebenfalls (gezielt) verstreichen gelassen, was eine bewusste Untergrabung demokratischer Prozesse darstellt.

Aus einer libertären Perspektive ist die ausdrückliche Erwähnung von Grundrechteinschränkungen mehr als alarmierend, da sie potenziell den Weg für weitreichende staatliche Eingriffe ebnet, ohne dass diese klar definiert oder an strenge Bedingungen geknüpft sind. Die vage Formulierung der „pandemischen Notlage“ wird Missbrauch ermöglichen, insbesondere wenn die WHO oder nationale Behörden weitreichende Maßnahmen ohne ausreichende wissenschaftliche Begründung durchsetzen. Die Argumentation der Befürworter, dass solche Maßnahmen nur in Ausnahmesituationen greifen und die Souveränität unberührt bleibt, sind Lippenbekenntnisse, die schneller fallen werden als viele denken. Denn die Geschichte zeigt, dass Notstandsregelungen oft ausgedehnt oder missbraucht werden. Eine Verpflichtung, „Desinformation zu bekämpfen“, ist offene Zensur, um legitime Kritik zu unterdrücken, wie wir es bereits während der Plandemie in zahlreichen Fällen beobachtet konnten.

Bemerkenswert beim Vorgehen der deutschen Regierung – die im Übrigen ein zentraler Treiber der IGV waren und sind – ist besonders die Aussage des Bundesgesundheitsministeriums, dass die staatliche Souveränität unberührt bleibt, die im klaren Widerspruch zu den expliziten Grundrechteinschränkungen im Gesetzentwurf steht. Dies nährt nicht nur Zweifel an der Transparenz und den wahren Absichten des Gesetzes – gerade weil eine klare Definition, unter welchen Bedingungen die WHO Empfehlungen verbindlich werden, fehlt. Aber mit „schwammigen Definitionen“ wird ja seit Jahren (erfolgreich) Politik im Sinne der dahinter stehenden Auftraggeber gemacht.

Conclusio

All die Warnungen und Hinweise der vergangenen Jahre (auch in diesem Blog) waren fruchtlos. Die Annahme der IGV durch das Bundeskabinett ist der Weg in die Gesundheitsdiktatur. Die „Stärkung internationaler Kooperation zur Pandemiebekämpfung“ wird dabei als Feigenblatt genutzt, während man die explizite Ermöglichung von Grundrechteinschränkungen und damit das erhebliche Risiko für Missbrauch und Erosion demokratischer Freiheiten herunterspielt. Besonders problematisch ist die potenzielle Einschränkung der Meinungsfreiheit durch die Bekämpfung von „Desinformation“ sowie die unklare Rolle der WHO bei der Ausrufung von Notlagen.

Um diese Bedenken auszuräumen, wären eine transparente öffentliche Debatte, klare rechtliche Schranken für Grundrechteinschränkungen und eine stärkere demokratische Kontrolle der WHO-Empfehlungen notwendig gewesen. Ohne diese Sicherheitsnetze wird das Gesetz das Vertrauen in staatliche Institutionen weiter untergraben, insbesondere in einer Zeit, in der Misstrauen gegenüber globalen Organisationen ohnehin wächst. Zwar muss das Gesetz noch Bundestag und Bundesrat passieren, was grundsätzlich Raum für Korrekturen bieten würde, aber die Systemerfüllungsgehilfen werden auch diese „Hürde“ problemlos und ohne Widerspruch nehmen.

Quellen:
Kabinett beschließt Anpassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften
Bundesregierung erlaubt WHO Verkündung des Ausnahmezustands
Entwurf eines Gesetzes zu den Änderungen vom 1. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005
Deutsche Regierung untergräbt Grundrechte durch Einfluss der WHO
Neues deutsches WHO-Gesetz hebelt Grundrechte aus
Der WHO-Pandemievertrag und die Folgen
Mit den neuen Internationalen Gesundheitsvorschriften greift die WHO in die staatliche Souveränität ein

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Eine Antwort

  1. 21. August 2025

    […] Dennoch legen die Politiker gefühlt stündlich falsche Aussagen ab, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Wie wir während der Plandemie gesehen haben, entgingen auch große politische Spender der Rechenschaftspflicht für ihre ungeheuerlichen Taten. Zu diesem Albtraum gehörten auch renommierte medizinische Einrichtungen und Medienhäuser, die mit staatlichen Geldern überschüttet wurden und falsche Informationen über Hydroxychloroquin oder Ivermectin bzw. die Plandemie per se verbreiteten, die bis heute als unerschütterliche medizinische bzw. mediale Autoritäten gelten. Um Thomas Paine zu paraphrasieren: Die Freiheit wurde im ganzen Land und auch im Rest der Welt verfolgt. Was hindert Regierungen daran, eine Plandemie 2.0 zu implementieren? Gerade im Hinblick auf den WHO-Pandemievertrag und die Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften? […]

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