Skip to content

Retroperspektive: Warum der Staat untergehen mussLesezeit: 7 Minuten

Manche Themen und manche Artikel haben trotz der Zeit zu der sie behandelt bzw. geschrieben wurden, nichts an ihrer Aktualität verloren. Mit dem heutigen Artikelrückblick möchte ich nochmals auf den Debitismus als Erklärungsansatz verweisen, warum unser Wirtschaftssystem und damit alle Staaten, die diesem System als Wirt dienen, untergehen müssen. Die Erstveröffentlichung stammt vom 26. Juni 2014.


In vielen Artikeln habe ich bereits versucht das Problem des Schuldgeldsystems als Ursache für unsere heutigen weltweiten Zerwürfnisse zu erklären. Dabei habe ich immer wieder auch auf die Wirtschaftstheorie des Debitismus zurückgegriffen. Paul C. Martin, promovierter Wirtschaftswissenschaftler, Wirtschaftsjournalist und Buchautor hat sich in zahlreichen Büchern, darunter wohl sein Hauptwerk Der Kapitalismus. Ein System das funktioniert mit der Frage des Geldes als Schuldverhältnis – sprich Kredit – und somit als Verpflichtung auseinandergesetzt.

Dabei unterscheidet Martins Debitismus vier verschiedene Gruppen von Schuldverhältnissen:

  1. Die Urschuld (oder Subsistenzpflicht) bezeichnet die Pflicht des Einzelnen, zur Selbsterhaltung zu konsumieren. Sie kann durch Produktion und anschließendem Selbstverbrauch des Produzierten getilgt werden. Die Urschuld entspricht den vom Marxismus definierten Reproduktionskosten der Arbeiterklasse, während die neoklassische Theorie keinen notwendigen Mindestkonsum des Einzelnen definiert.
  2. Die religiöse Schuld bezeichnet die Pflicht des Einzelnen, Zahlungen an seine Religionsgemeinschaft zu entrichten. Sie wird durch Opfer bzw. Abgaben an religiöse Instanzen getilgt. Der Zehnt gehört zu den ältesten Formen einer religiösen Schuld und wird derzeit in Deutschland in abgewandelter Form parallel zum staatlichen Steuersystem von den christlichen Kirchen erhoben. Bei Nichterfüllung erfolgt soziale Ächtung bzw. eine moralische Verurteilung. Im Islam gibt es mit der “Zakat” eine ähnliche Abgabenverpflichtung.
  3. Die Kontraktschuld bezeichnet die vertraglich festgelegte Schuld zwischen kontraktfähigen natürlichen oder juristischen Personen nach Abschluss eines entsprechenden Schuldvertrages, der Leistung und Gegenleistung, Termin sowie Sanktion bei Nichterfüllung beinhalten muss (siehe auch: Arbeitsteilung). Die Vollstreckung einer Kontraktschuld resultierte in früheren Jahrhunderten oft im ökonomischen und sozialen Ruin des Schuldners.
  4. Die Abgabenschuld bezeichnet die vom jeweiligen Machthaber (Herrscher, Staat) festgesetzte und mit ausgeübtem oder angedrohtem Gewalteinsatz („coercive power”) eingeforderte Abgabenlast des Einzelnen. Die Einführung eines staatlichen Gewaltmonopols ist Voraussetzung für die Erhebung einer Abgabenschuld. Das geforderte Abgabengut (in Japan war es Reis, in Westeuropa war es gemäß bullionistischer Auffassung Gold und Silber) gilt als gesetzliches Zahlungsmittel, das auch zur Tilgung aller anderen Schuldverhältnisse verwendet werden kann. Die Abgabenschuld begründet nach debitistischer Auffassung den Zwang des Einzelnen, seine selbsterzeugten Güter oder seine Arbeitskraft auf Märkten anzubieten, um Zahlungsmittel zur Tilgung seiner Abgabenschuld zu erwerben.

Um diese Wirtschaftstheorie, die für mich eine der besten Erklärungsansätze für die heutigen Krisen ist, greifbarer zu machen, möchte ich im nachfolgenden auf die Erklärungsansätze des Debitismus bzgl. des Staatsproblems eingehen.

Die Existenz eines Staates bringt Effekte mit sich, die in endlicher Zeit immer zum Untergang eines Staates führen müssen. Spätestens zum Zeitpunkt, an dem die Staatsschulden schneller steigen als das Sozialprodukt, beginnen diese Effekte. Dabei können diese Effekte beispielsweise die Abschwächung des Wachstums oder permanente Finanzierungskosten sein. Deswegen tragen auch alle unsere Politdarsteller das ewige Mantra des Wachstums vor sich her oder streiten um die Finanzierung von allem und jedem, um genau jene Effekte nach Möglichkeit so lange wie möglich “in der Kiste zu belassen”. Den Staatsuntergang von vornherein als unrealistisch und niemals eintretend zu bezeichnen, macht keinen Sinn und jedwede Reform, Steueränderung, usw., die uns als neue “Impuls”-Pakete im Abstand weniger Monate präsentiert werden, dienen nur dazu das Unvermeidliche hinaus zu zögern: Der Staat entlässt sich und seine Bevölkerung auf Dauer in den Untergang.

Jene oben erwähnten Reformen und Steueränderungen, Anpassungen und neue Gesetzesvorlagen zur Staatsfinanzierung zeugen davon, dass der Staat mit den eingenommenen Geldern nie auskommt und folgerichtig die Staatsquote niemals konstant gehalten werden kann. Adolph Wagner hat bereits im 19. Jahrhundert mit seinem “Gesetz der steigenden Staatsaufgaben bzw. -ausgaben” darauf hingewiesen.

Der Staat als “Umverteilungsmoloch” kann ohne Schulden nicht existieren. Da der Staat immer früher Auszahlungen (z.B. Sozialleistungen) erbringt als dass er Einnahmen erhält, muss er sich zwangsweise vorfinanzieren und somit verschulden. Wichtig ist dabei, dass die Einnahmen des Staates umsatz- und ertragsabhängig sind, was wiederum heißt, dass Umsätze und Erträge zuerst einmal vorhanden sein müssen, bevor darauf Steuern entrichtet werden können und der Staat darauf zugreifen kann. Dieses Staatproblem der früheren Auszahlung und der späteren Einnahme ist rein finanzmathematisch niemals zu lösen und somit führt es zwangsweise zu einem Staatsbankrott. Zusätzlich – was den wenigsten bekannt sein dürfte – bezahlt der Staat seine Herrscharen an Beamten und Renter vorschüssig. Das heißt: Der “Staat ohne Schulden” ist eine Chimäre und in der Geschichte sub summa aller Staaten niemals beobachtet worden.

Jeder Staat setzt Zwang (z.B. Steuerpflicht) gegenüber seinen Bürgern ein. Zwang hat im Konstrukt Staat jedoch nicht nur den Nachteil der “Abwehrhaltung”, die seine Bürger dem entgegen bringen (Freiheit vor Zwang), sondern auch dass der Zwingende (also der Staat) zuerst seine eigene Existenz sichern muss, bevor er überhaupt jemanden anderen zu etwas zwingen kann (z.B. Steuern zu zahlen). Er müsste eigentlich Einzahlungen/Einnahmen vor seinen Auszahlungen haben, was wir aber bereits oben als nicht möglich erkannt haben. Die (Neu-)Verschuldung ist die logische Konsequenz daraus. Mag der Zwang als Rechtssicherheit oder durch das Postulat eines kleinstmöglichen Einflusses der Regierung getarnt sein, wird dieser Zwang eher früher als später zu einem Aufbegehren der Menschen führen, wie wir es in meinen Augen seit ein paar Jahren weltweit auch erleben.

Der Staat muss aufgrund seiner Struktur und seines innewohnenden Überlebensinstinkts immer ein unbefriedigter Staat bleiben. Wie die letzten Jahre eindrucksvoll gezeigt haben, kann ein Staat trotz noch so großer Sparsamkeit niemals befriedigt werden. Begründen kann man dies damit, dass der Staat auf das Steuertilgungsmittel, das wiederum das gesetzlich vorgeschriebene Zahlungsmittel ist, selbst per Leitzins eine Steuer erhebt. Diese Steuer ist jedoch nicht tilgbar, da immer mehr (Zinsen und Zinseszinsen) an die Zentralbanken zurückgegeben werden muss, als man zu Beginn erhalten hat. Ergo muss der Staat immer wieder Geld von der Zentralbank ausleihen. Das oben erwähnte Staatsproblem (frühe Ausgaben, späte Einnahmen) ist auch deswegen nicht lösbar, da das Steuerproblem selbst nicht lösbar ist. Steuern müssen in/mit etwas bezahlt werden, das selbst dadurch, dass man mit ihm bezahlt, sofort neue Steuerschulden schafft.

Jedes Abgabensystem baut permanent negative Salden auf, da es Staatsschulden nicht auf die Steuerbürger direkt verbucht, sondern bei sich belässt, um die Abgabenlast zuvorderst nicht weiter ansteigen zu lassen, was wiederum das unlösbare Staatsproblem, der späteren Einnahmen und frühen Auszahlungen, befeuert. Gerade der fortlaufende Aufbau der Staatsschulden kann auch durch Nullzinsen nicht aufgehalten werden, stattdessen verführen diese Maßnahmen zu einer Ausweitung der Schuldenaufnahme wie das Beispiel Japans, das sich zu 50% durch neue Schulden finanziert, anschaulich zeigt.

Der Zins ist per se eine Steuer bzw. ein Steuer-Derivat. Was bedeutet, dass es ohne Steuern keinen Zins geben kann, da sich zur Steuertilgung jeder einzelne staatliche/steuerliche Zwangsabgabemittel beschaffen muss, die wiederum nur gegen Zinszahlungen durch die Zentralbanken ausgegeben werden. Analog bedeutet das, dass es ohne Steuern auch keine Märkte gibt, auf denen sich die Marktteilnehmer die staatlichen/steuerlichen Zwangsabgabemittel beschaffen müssen, um ihre Schulden in Form von jenen Zwangsabgabemitteln oder auch gesetzlichen Zahlungsmitteln begleichen zu können. Hat jedoch niemand eine Schuld, muss auch niemand die obigen Mittel beschaffen. Das führt wiederum dazu, dass es ohne Steuern auch kein Geld geben kann, denn was niemals jemand schuldig ist, wird nicht benötigt.

Ich bin mir im Klaren, dass diese “Eckpfeiler” des Debitismus nicht gerade selbsterklärend und sehr schnell bzw. leicht zu verstehen sind. Sie bilden jedoch – wie eingangs bereits erwähnt – für mich den derzeit besten Erklärungsansatz für die vorherrschenden Probleme in unserem System. Vielleicht kann ich mit dem Artikel den einen oder anderen anregen sich tiefergehend mit unserm Schuldgeldsystem und dem Debitismus zu beschäftigen.

Quellen:
Wikipedia – Paul C. Martin
Wikipedia – Debitismus
Das Gelbe Forum – Das Staatsproblem ist kein lösbares!

Beitrag teilen:

Ein Artikel bildet zwangsweise die Meinung eines Einzelnen ab. In Zeiten der Propaganda und Gegenpropaganda ist es daher umso wichtiger sich mit allen Informationen kritisch auseinander zu setzen. Dies gilt auch für die hier aufbereiteten Artikel, die nach besten Wissen und Gewissen verfasst sind. Um die Nachvollziehbarkeit der Informationen zu gewährleisten, werden alle Quellen, die in den Artikeln verwendet werden, am Ende aufgeführt. Es ist jeder eingeladen diese zu besuchen und sich ein eigenes Bild mit anderen Schlussfolgerungen zu machen.
www.konjunktion.info unterstützen:

Das könnte Sie auch interessieren …

6 Antworten

    Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentare lesen zu können.
Skip to content