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In eigener Sache: KommentarregelnLesezeit: 2 Minuten

In eigener Sache - Bildquelle: www.konjunktion.info

In eigener Sache – Bildquelle: www.konjunktion.info

Aufgrund der Diskussion zum Artikel In eigener Sache: Kommentarfunktion und der nach wie vor ausufernden “Themaverfehlung” vieler Kommentatoren, habe ich mich dazu entschlossen Kommentarregeln auf www.konjunktion.info einzuführen.

Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass jeder Kommentator, der eine Kommentar einsendet, diese nachfolgenden Regeln mit seinem Kommentarversand explizit anerkennt.

Die Kommentarregeln gelten für alle zukünftigen Kommentare nach dem 19. Juli 2017, 0:00 Uhr.

Viele Grüße, Konjunktion

ERGÄNZUNG: Ich habe die Kommentarfunktion nun für alle Beiträge geschlossen, die vor dem 19. Juli 2017, 7:45 Uhr online gestellt wurden. Das heißt alle älteren Artikel (eingestellt vor dem 19. Juli 2017) können nicht mehr kommentiert werden. Zukünftig gilt weiterhin, dass nach drei Monaten die Kommentarfunktion für neue Artikel geschlossen wird – dies war bereits zuvor der Fall.

Ich habe mich zu diesem Schritt entschlossen, da ich nicht plötzlich irgendwelche Kommentare nicht mehr veröffentlichen will, die sich auf einen – zwar nicht auf das eigentliche Artikelthema beziehenden Inhalt – älteren Kommentar beziehen.

Durch die Kommentarsperrung der alten Artikel kann ich das alles ab sofort besser steuern – ohne irgendwen vor den Kopf zu stoßen, weil dieser auf einen anderen Kommentator antworten will.

Ich hoffe, dass trotz der Regeln bei den neuen Artikeln wieder kommentiert wird.


Kommentarregeln

Die auf www.konjunktion.info veröffentlichten Beiträge können von den Lesern des Blogs kommentiert werden. Kommentare werden jedoch durch den Blogbetreiber moderiert. Da es sich bei www.konjunktion.info um einen privaten Blog handelt, ist eine zeitnahe Freischaltung der Kommentare nicht immer gewährleistet. Der Blogbetreiber behält sich zudem vor, Kommentare ggf. zu bearbeiten oder nicht zu publizieren. Eine Benachrichtigung darüber wird nicht vorgenommen. Es besteht zudem kein in irgendeiner Weise einklagbares Recht auf eine Kommentarveröffentlichung.

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Außerdem gilt:

Diese Kommentarregeln werden mit Absenden eines Kommentars vom Kommentator anerkannt.

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