EU: Die unterschlagenen Gefahren von Insekten in “Lebensmitteln”
Seit Ende Januar dürfen “Lebensmittelhersteller” laut EU-Verordnung 2023/5 teilweise entfettetes Pulver aus der Acheta domesticus (Hausgrille) als neuartiges “Lebensmittel” – exklusiv für fünf Jahre durch das vietnamesische Unternehmen Cricket One Co. Ltd – einsetzen.