Staatliche Zensur: Flucht ins Privatrecht
Der Begriff „Flucht ins Privatrecht“ bezeichnet im verfassungsrechtlichen Kontext das Vorgehen des Staates, wenn er staatliche Maßnahmen oder Eingriffe – insbesondere Zensurakte wie das Löschen oder Sperren von Inhalten – nicht selbst und unmittelbar in hoheitlicher Form ausführt, sondern an Private (etwa Unternehmen oder Plattformbetreiber wie Meta, X, etc.) auslagert...