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Verschlagwortet: HERA

Grundgesetz: Die Bedeutung des Artikels 79

Der Ewigkeitsartikel des deutschen Grundgesetzes Artikel 79 Absatz 3 besagt: Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig. Damit ist er der aus meiner...

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