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Überwachungsstaat: Deutschland will polizeiliche Gesichtserkennung mit der Online-Bildersuche verknüpfen

Überwachungskamera - Bildquelle: Pixabay / ElasticComputeFarm; Pixabay LicenseÜberwachungskamera - Bildquelle: Pixabay / ElasticComputeFarm; Pixabay License

Überwachungskamera – Bildquelle: Pixabay / ElasticComputeFarm; Pixabay License

Fußballzeit ist Gesetzesverabschiedungszeit.

Wie viele Gesetze, Verordnungen und Abkommen wurden in den Wochen einer Fußballwelt- oder -europameisterschaft durch die Erfüllungsgehilfen der Politik erlassen? Massig. Und auch das nachfolgende Beispiel geht aus meiner Sicht in diese Richtung, von der wohl die meisten bis dato noch nichts gehört haben werden:

Europas größter Verband der Internetbranche, eco, hat vor Deutschlands Plan gewarnt, den Strafverfolgungsbehörden automatisierte biometrische Abgleiche mit öffentlich zugänglichen Online-Bildern zur Identifizierung von Verdächtigen zu gestatten, und bezeichnete die neuen Vorschläge als „Blaupause für eine digitale Massenüberwachung“.

Der Bundesrat schlägt eine Modernisierung der deutschen Strafprozessordnung (StPO) vor, die unter anderem erweiterte digitale Ermittlungsbefugnisse vorsieht. Neben dem automatisierten biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten könnten deutsche Polizeibehörden zudem IP-Adressen länger speichern und Daten aus nicht miteinander verbundenen Strafverfolgungsdatenbanken kreuzanalysieren.

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Der Vorschlag stößt jedoch auf heftigen Widerstand sowohl von Datenschützern als auch von eco, dem 1.000 Mitglieder aus dem europäischen Technologiesektor angehören.

„Das Internet ist kein biometrisches Sucharchiv“, sagt Klaus Landefeld, Vorstandsmitglied bei eco.

Wer öffentlich zugängliche Inhalte automatisch nach Gesichtern oder Identitäten durchsuchbar macht, verschiebt die Grenze zwischen gezielter Strafverfolgung und allgemeiner digitaler Überwachung.

eco erklärt, dass wirksame Ermittlungsinstrumente im digitalen Bereich notwendig seien, jedoch im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit streng begrenzt werden müssten. Der aktuelle Entwurf der StPO bedeute jedoch eine deutlich längere Vorratsdatenspeicherung, mehr Datenverknüpfungen und einen höheren Eingriffsgrad, so die Organisation.

„Sicherheit wird nicht durch rechtlich unsichere Massenbefugnisse, biometrische Internetsuchen und immer neue Speicherpflichten erreicht“, sagt Landefeld.

Deutschland braucht gezielte, wirksame und kontrollierbare Instrumente – keine digitale Überwachungsarchitektur in der Hinterhand.

Über ein Dutzend zivilgesellschaftliche Gruppen, darunter der Chaos Computer Club, verurteilten die drei vorgeschlagenen Gesetzesänderungen umgehend als Bedrohung der Anonymität der Bürger und als weitreichende Eingriffe in die Grundrechte.

Kritiker warnen, die Änderungen könnten den Weg für Behörden ebnen, Firmen wie Clearview AI oder PimEyes zu beauftragen, und haben auf einen möglichen Konflikt mit dem EU-KI-Gesetz hingewiesen, das den pauschalen Einsatz biometrischer Technologien im öffentlichen Raum verbietet.

„Was hier unter dem Deckmantel moderner Ermittlungsbefugnisse verhandelt wird, ist in Wirklichkeit eine massive Ausweitung des staatlichen Zugriffs auf den digitalen Raum“, sagt Landefeld.

Die Regierung ihrerseits hält daran fest, dass die Änderungen der StPO weder eine permanente Datenbank schaffen noch eine Live-Überwachung durch öffentliche Kameras ermöglichen würden, sondern lediglich bereits rechtmäßige Verfahren straffen würden.

StPO wegen mangelnder Klarheit kritisiert

Die Modernisierung der deutschen Strafprozessordnung stößt auch in anderen Bereichen auf Probleme.

Der Bundesrat fordert klarere Regeln für die automatisierte Datenanalyse durch Strafverfolgungsbehörden. Dabei sollen bisher isolierte Polizeidatenbanken miteinander vernetzt werden (Stichwort: Palantir), um schneller Zusammenhänge zwischen Fällen zu erkennen.

Dem Entwurf zufolge wäre die automatisierte Auswertung von Polizeidaten bei schweren Straftaten unter strengen Sicherheitsvorkehrungen zur Verhinderung von Missbrauch zulässig. In § 98e Abs. 1 des Entwurfs der StPO heißt es, dass personenbezogene Daten für die automatisierte Datenanalyse in Strafverfahren nur dann weiterverarbeitet werden dürfen, wenn sie bereits „in der Vergangenheit in einer polizeilichen Analyseplattform konsolidiert“ wurden.

Unklar ist jedoch, was technisch unter „konsolidiert“ zu verstehen ist, schreibt der Bundesrat, der die sechzehn Bundesländer Deutschlands vertritt, in einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme.

Das Dokument weist auf ein weiteres Problem hin: Die Formulierung von § 98e Abs. 1 bedeutet, dass Bundesländer ohne Rechtsgrundlage für die automatisierte Auswertung nicht in der Lage wären, personenbezogene Daten automatisch zusammenzuführen und automatisierte Auswertungen durchzuführen.

„Die neu geschaffene Befugnis wäre daher wirkungslos“, stellen die Bundesgesetzgeber fest.

Die Initiative zur Reform der StPO wurde im September 2025 ins Leben gerufen und wird dem Bundestag und dem Bundesrat zur Verabschiedung vorgelegt, bevor sie in Kraft treten kann. Ein ähnlicher Vorschlag der Bundesregierung scheiterte 2024, unter anderem aufgrund des Widerstands im Bundesrat.

Quellen:
Webseite – eco
German gov’t retries pitch to let police use facial recognition on social media
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung – digitale Ermittlungsmaßnahmen
Police set facial recognition on collision course with AI Act in Germany

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