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Digitale ID: EU legt Vorschriften beim grenzüberschreitenden Austausch von Gesundheitsdaten fest

Gefangenenzelle - Bildquelle: Pixabay / MarcinCzerniawski; Pixabay LicenseGefangenenzelle - Bildquelle: Pixabay / MarcinCzerniawski; Pixabay License

Gefangenenzelle – Bildquelle: Pixabay / MarcinCzerniawski; Pixabay License

Wenn etwas im Stillen und ohne allzu große Aufmerksamkeit stattfindet und es gleichzeitig aber öffentlich in Form von Verlautbarungen auf irgendwelchen Regierungswebseiten erfolgt, dann ist dies die jahrzehntelang gelebte Praxis und Strategie der Europäischen Union. Wie sagte weiland Jean-Claude Juncker:

Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.

Und genau dieses von Juncker vor bald 30 Jahren genannte Vorgehen erleben wir im extremen Masse rund um die Thematik Digitalisierung, digitale ID und Co. Ein weiteres Beispiel gefällig? Bitte schön:

Die Europäische Kommission hat einen neuen Rechtsrahmen verabschiedet, der einen interoperablen grenzüberschreitenden Identifizierungs- und Authentifizierungsmechanismus für Patienten, Angehörige der Gesundheitsberufe und Gesundheitsdienstleister im Rahmen der Nutzung von MyHealth@EU festlegt. MyHealth@EU ist die EU-Infrastruktur, die den grenzüberschreitenden Austausch elektronischer Gesundheitsdaten zwischen den Mitgliedstaaten ermöglichen soll.

Die am 21. September verabschiedete und einen Tag später im Amtsblatt der EU veröffentlichte Durchführungsverordnung (EU) 2026/2099 der Kommission wird nach einem stufenweisen Zeitplan ab dem 26. März 2027 umgesetzt. Es handelt sich um eine Durchführungsverordnung im Rahmen des Europäischen Gesundheitsdatenraums, die dessen grenzüberschreitende Gesundheitsdateninfrastruktur mit dem eIDAS– und dem EUDI-Rahmenwerk für digitale Identitäten verbindet.

Gemäß den Vorschriften muss die Identitätsprüfung im MyHealth@EU-Netzwerk direkt in die im Rahmen der eIDAS-Richtlinie anerkannten nationalen digitalen Identitätssysteme integriert werden. Diese Angleichung „stellt sicher“, dass Bürger den Zugriff auf medizinische Unterlagen im Ausland mithilfe notifizierter nationaler eIDs und europäischer digitaler Identitäts-Wallets authentifizieren können.

Gemäß den Leitlinien müssen alle Mitgliedstaaten eine Reihe von Gesundheitsattributen festlegen, die zur Identifizierung natürlicher Personen im Zusammenhang mit ihren elektronischen Gesundheitsakten für den grenzüberschreitenden Austausch dienen; diese müssen der Kommission bis zum 26. März 2028 mitgeteilt und anschließend veröffentlicht werden.

Bis zum 26. März 2029 muss die zuständige Behörde im Mitgliedstaat, in dem eine Person versichert ist, diese Gesundheitsattribute auf Antrag als elektronische Bescheinigungen der Attribute in deren EUDI-Wallet ausstellen.

Hinsichtlich der Authentifizierungsanforderungen für Online-Anfragen von Patienten muss die elektronische Identifizierung zunächst mindestens das Sicherheitsniveau „substantielle Sicherheit“ gemäß eIDAS erfüllen, wobei erwartet wird, dass diese Anforderung ab März 2030 auf das Sicherheitsniveau „hohe Sicherheit“ angehoben wird. Auch bei Gesundheitsfachkräften muss die Authentifizierung mindestens das Sicherheitsniveau „substantielle Sicherheit“ erfüllen, wobei ab März 2032 das Sicherheitsniveau „hohe Sicherheit“ erwartet wird.

Der neue Durchführungsrechtsakt spiegelt einen breiteren politischen Trend zur sektoralen Einführung des EUDI-Wallets wider und zeigt, wie es sich von einem universellen Identitätsinstrument zu einem spezialisierten sektoralen (Zwangs-)Identitätsnachweis entwickelt. Dieser Schritt erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, bis Ende 2026 mindestens ein EUDI-Wallet anzubieten.

Wir sehen also, es wird munter am digitalen Gefängnis weitergearbeitet. Unbeobachtet von den Bürgern. Widerstandslos. Und am Ende werden die Bürger „überrascht tun“ und alles mitgehen, weil „jetzt ist es halt da“…

Quellen:
Zitat von Jean-Claude Juncker
EU sets digital ID rules for cross-border health data exchange
Commission Implementing Regulation (EU) 2026/2099 of 21 September 2026 on an interoperable, cross-border identification and authentication mechanism for natural persons, health professionals and healthcare providers for the purposes of the cross-border exchange of personal electronic health data
eIDAS Dashboard evolving to meet Europe’s broad digital ID ambitions

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